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Schülervertretung (SV)

Die Schülervertretung (SV) ist das Bindeglied zwischen der Schülerschaft und den Lehrkräften. Sie setzt sich aus den beiden gewählten SV-Lehrkräften sowie allen Klassensprechern/innen und deren Stellvertretungen zusammen. Die SV fungiert als Ansprechpartner für die gesamte Schülerschaft und vertritt deren Interessen innerhalb der Schule. Die Schülerschaft wählt aus dem SV-Gremium zwei Schülersprecher/innen.

Die Schülervertretung der Schule am Wilzenberg verfolgt folgende Grundsätze:

1.    Interessenvertretung: Wir nehmen neue Ideen und Anliegen aller am Schulleben Beteiligten auf und setzen uns dafür ein, dass diese in der Schule umgesetzt werden.
2.    Mitgestaltung: Wir beteiligen uns aktiv an der Planung und Durchführung von schulischen Veranstaltungen, Projekten und Aktionen.
3.    Kommunikation: Wir fördern den Dialog zwischen Schülerschaft, Lehrkräften und der Schulleitung, um ein offenes und vertrauensvolles Miteinander zu ermöglichen.
4.    Verantwortung: Wir übernehmen Verantwortung für das Schulleben und setzen uns für ein positives Schulklima ein.
 


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule.

Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten.

Der Schulkonferenz der Schule am Wilzenberg gehören neben der Schulleitung jeweils vier gewählte Mitglieder der Schulpflegschaft, der Lehrerkonferenz sowie der Schülerschaft an.

Die Aufgaben der Schulkonferenz können Sie hier nachlesen.

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/ABC%20der%20Elternmitwirkung%20Stand%2019.10.2019.pdf


Klassenpflegschaft

Zu Beginn eines neuen Schuljahres findet für alle Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse die Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend) statt.

Hier informiert die Klassenleitung unter anderem über wichtige Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie anstehende Termine.

Ab Klasse 7 kann auch die Klassensprecherin oder der Klassensprecher an der Sitzung teilnehmen.

Bei der Klassenpflegschaftssitzung wählen die Anwesenden einen Vorsitz und eine Stellvertretung. Diese nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Der Vorsitz vertritt zudem die Interessen der Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse in der Schulpflegschaft.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/ABC%20der%20Elternmitwirkung%20Stand%2019.10.2019.pdf


Schulpflegschaft

Die in jeder Klasse gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden zusammen die Schulpflegschaft. Sie ist die Interessenvertretung aller Eltern und Erziehungsberechtigten an der Schule.

Die genaue Zusammensetzung und die Aufgaben der Schulpflegschaft können Sie hier nachlesen.

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/ABC%20der%20Elternmitwirkung%20Stand%2019.10.2019.pdf